Google-Richtlinien für Webmaster: Vier wichtige Neuerungen/Änderungen, die man kennen sollte

1. Februar 2016 | Von in SEO

Google hat vor einigen Tagen seine “Richtlinien für Webmaster” aktualisiert. Dabei sind mir einige Änderungen aufgefallen, die durchaus SEO-relevant sind. Vier davon stelle ich hier im Blog kurz vor.

Neu: HTTPS

“Falls möglich, sichern Sie die Verbindungen Ihrer Website mit HTTPS. Die Verschlüsselung von Interaktionen zwischen dem Nutzer und Ihrer Website ist bei der Kommunikation im Web empfehlenswert.”

Dass die Implementierung von HTTPS ein – wenn auch sehr kleiner – Ranking-Faktor ist, ist wohl mittlerweile bekannt. Von daher ist es nur sinnvoll, dass das jetzt auch Einzug in die Google-Richtlinien hält. Wer also noch nicht auf HTTPS gewechselt ist, sollte darüber zeitnah nachdenken.

Neu: Barrierefreiheit

“Stellen Sie sicher, dass Ihre Seiten von Lesern mit Sehbehinderungen genutzt werden können. Testen Sie dazu beispielsweise die Nutzererfahrung mit einem Screenreader.”

Bislang war Google nicht wichtig, dass die Inhalte auch gut mit Screenreadern funktionieren. Grundsätzlich muss man ja schon sagen, dass Inhalte durch die immer stärkere Nutzung von CSS (anstelle von Flash, Text in Bildern, …) auch immer besser zugänglich sind. Dennoch sollten sich Website-Betreiber mehr Gedanken darüber machen, ob ihre Inhalte auch gut für Menschen mit einer Sehbehinderung lesbar sind. Ein absoluter Standard ist dabei dann z. B. die Nutzung eines Alt-Attributes bei Bildern.

Neu: Sichtbarkeit von Texten

“Stellen Sie sicher, dass die wichtigsten Inhalte Ihrer Website standardmäßig sichtbar sind. Google ist in der Lage, HTML-Inhalte zu crawlen, die sich hinter Navigationselementen wie Tabs oder maximierbaren Bereichen verbergen. Wir stufen diese Inhalte jedoch als weniger zugänglich für Nutzer ein und sind der Ansicht, dass die wichtigsten Informationen in der Standard-Seitenansicht sichtbar sein sollten.”

Über die Sichtbarkeit von eingeklappten Texten gab es ja schon vor einiger Zeit eine rege Diskussion (siehe auch hier). Es ist gut, dass Google nun endlich Sicherheit geschaffen hat und die Nutzung von Tabs oder “Click-to-Expand” als nicht förderlich einstuft.

Das beißt sich leider relativ stark mit sinnvollen Webdesign-Features. Gerade deswegen hätte ich diesen Schritt eigentlich nicht erwartet. Aber wie gesagt: Jetzt hat Google das offiziell gemacht, so dass man z. B. im Rahmen eines Relaunches eine stärkere Argumentationsrichtlinie hat. Website-Betreiber müssen also nun darüber nachdenken, ob und wie sie solche Bereiche (z. B. Bewertungen in einem Tag) umsetzen möchten.

Geändert: Crawl-Budget

“Verwalten Sie Ihr Crawling-Budget mithilfe der robots.txt-Datei auf Ihrem Webserver, indem Sie das Crawling von unbegrenzten Bereichen wie Suchergebnisseiten verhindern. Halten Sie Ihre robots.txt-Datei auf dem neuesten Stand. Hier erfahren Sie, wie Sie das Crawling mithilfe der robots.txt-Datei verwalten. Testen Sie die Ausführung und Syntax Ihrer robots.txt-Datei mit dem robots.txt-Testtool.”

Diese Richtlinie gab es schon in anderer Form. Ich bin dankbar, dass Google auch hier Klarheit schafft. Den Begriff “Crawl(ing)-Budget” hat Google lange gemieden, auch wenn er branchenweit schon gut im Einsatz war. Neu ist auch das mit den “unbegrenzten Bereichen wie Suchergebnisseiten”. Damit sind dann z. B. auch Filterseiten gemeint – aber eben nur in der “unbegrenzten” Variante. Den Weg, den einige Online-Shops gehen, um Filterseiten zumindest selektiv in den Index zu befordern, können diese daher meiner Meinung nach weiter gehen.

Fazit

Keine dieser Neuerungen oder Änderungen ist gewaltig. Aber gerade die beiden Themen “Barrierefreiheit” und “Sichtbarkeit von Texten” werden wohl noch einiges an Aufmerksamkeit erlangen.

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Markus Hövener

Markus Hövener ist Gründer und SEO Advocate der auf SEO und SEA spezialisierten Online-Marketing-Agentur Bloofusion. Als geschäftsführender Gesellschafter von Bloofusion Germany ist er verantwortlich für alle Aktivitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Markus Hövener ist Buchautor, Podcaster und Autor vieler Artikel und Studien rund um SEO.

Markus hat vier Kinder, spielt in seiner Freizeit gerne Klavier (vor allem Jazz) und genießt das Leben.

2 Kommentare zu “Google-Richtlinien für Webmaster: Vier wichtige Neuerungen/Änderungen, die man kennen sollte”

  1. Avatar-Foto Monika

    Einklapptexte fand ich bisher immer sehr praktisch. Dann muss man ab jetzt eben wieder alles in einer langezogenen Seite haben.
    Bei Barrierefreiheit müsste ich mal einige Seiten checken. Da gibt es sicherlich noch nachholbedarf.

  2. Avatar-Foto stef

    Gerade die Anforderung zur verschlüsselten Verbindung (HTTPS) ist interessant. Dadurch wird, vor allem auf kleinen Webseiten, nicht wirklich alles besser. Eher sogar langsamer und damit eine andere Anforderung von Google – mach deine Seite schnell ladbar! – schwieriger.

    Mal abgesehen davon, dass man ein wenig Technikerfahrung und -wissen mitbringen muss, das umzusetzen. Hat vermutlich der kleine Blogbetreiber nicht.

    Dennoch möchte ich das für mein Blog künftig umsetzen. Mal sehen ob und wie das klappt.

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