Neue Feed-Spezifikationen für Google Shopping

16. Mai 2013 | Von in SEA

Google hat kürzlich neue Spezifikationen für Produktfeeds angekündigt. Nicht jeder Händler muss deshalb aktiv werden, aber es lohnt sich, die Änderungen durchzugehen und zu prüfen, ob man davon betroffen ist bzw. ob man davon profitieren kann.

Ausschnitt Attributsanforderungen
Auch die Übersicht der Attributsanforderungen wurde aktualisiert

Im Folgenden gehe ich die Änderungen durch. Die genauen Spezifikationen habe ich immer über das jeweilige Attribut verlinkt.

Hochauflösende Bilder

Ganz generell empfiehlt Google nun höher aufgelöste Produktbilder mit mindestens 800×800 Pixeln; akzeptiert werden Bilddateien bis 4 MB. Ich denke, in der Praxis wird das erst mal noch keinen Unterschied machen, da Bilder momentan noch deutlich kleiner angezeigt werden. Das größte mir bekannte Beispiel sind Produktbilder im Format 400×400 auf hochauflösenden Tablets.

Produktkennzeichnungen

Als relevanter für die Praxis scheint mir das neue Attribut Kennzeichnung existiert bzw identifier_exists. Hier kann man mit dem Wert false angeben, dass es für ein Produkt eben keine eindeutige Kennzeichnung gibt.

Für die meisten Produkte müssen Händler eine EAN, MPN oder Marke angeben, oftmals sind zwei dieser drei Angaben gefordert. Das stellt Händler hin und wieder vor Probleme, wenn Produkte keine EAN und MPN aufweisen – etwa, weil sie selbst hergestellt sind. Ganz konkret nennt Google hier vom Händler selbst gebündelte Produkte. Wer beispielsweise Laufschuhe und Laufsocken zusammen anbietet, kann die Kombination nun als Produkt ohne existierende Kennzeichnung einstellen.

Spannend finde ich nun die Frage, inwiefern man sich mit diesem Attribut auch bei fehlenden Daten helfen kann. Es kommt ja oft genug vor, dass große Datenbestände unvollständig sind. Was wohl passiert, wenn Händler bei unvollständigen Daten einfach angeben, dass es gar keine Kennzeichnung gibt? Google hat sich dazu nicht geäußert, aber von Experimenten dieser Art kann ich generell nur abraten.

Multipacks

Wenn Händler mehrere Exemplare des gleichen Artikels im Paket anbieten, dann bezeichnet Google dies als Multipack, wofür spezielle Regeln gelten. So muss das Attribut Multipack verwendet werden, um die Anzahl der Produkte darin anzugeben. Ansonsten ist zu beachten, dass sich das Produktbild sowie die Angaben zu Kennzeichnungen auf den enthaltenen Einzelartikel beziehen müssen.

Wichtig ist, dass diese Regeln nur für vom Händler selbst definierte Multipacks gelten. Multipacks vom Hersteller werden wie jedes andere Produkt behandelt.

Grundpreise

Speziell für die EU und wohl Deutschland ermöglicht Google nun die Angabe von Grundpreisen. So muss in Deutschland nach der Grundpreisverordnung bei bestimmten Waren neben dem Endpreis auch ein Preis pro Mengeneinheit angegeben werden – etwa, wie viel der Liter Wasser im 12L-Kasten kostet. Bisher hat Google diese Verordnung schlicht ignoriert, was die ein oder andere Abmahnung zwischen Wettbewerbern zur Folge hatte.

Um von der Angabe Gebrauch zu machen müssen Werbetreibende zwei Attribute liefern. Das Grundpreis Maß gibt an, welche Menge der Artikel enthält, zum Beispiel “250 g”. Das Grundpreis Einheitsmaß legt anschließend die Basis fest, für die der Grundpreis angegeben werden soll, zum Beispiel “100 g”. Google behält sich vor, später eine andere Basis anzuzeigen (z. B. 1 kg).

Händler, die von der Grundpreisverordnung betroffen sind, haben derartige Angaben bereits auf ihren Websites, so dass die Beschaffung der Daten kein Problem sein sollte. Hier ist dann auch dringend dazu zu raten, diese Daten in den Feed zu übernehmen. Google selbst empfiehlt dieses Attribut, sofern es verwendbar ist – eine Pflichtangabe ist es seitens Google also nicht.

Energieeffizienzsiegel

Ebenfalls möglich ist nun die Angabe der Energieeffizienzklasse. Hierfür gibt es nur die ganz konkreten Werte von G bis A, A+, A++ und A+++. Auch dieses Attribut empfiehlt Google, sofern es anwendbar ist, allerdings nur, wenn es lokale Bestimmungen erfordern.

Nicht jugendfreie Artikel

Mit dem Attribut Nicht jugendfrei bzw. adult können Händler nun einzelne Produkte kennzeichnen, ohne dass dafür der ganze Feed als nicht jugendfrei gelten muss. Google weist darauf hin, dass die Zielseiten jugendfreier Produkte natürlich ebenfalls komplett jugendfrei sein müssen. Maßgeblich für die Definition von jugendfrei sind dabei Googles Richtlinien.

Klarstellungen

Neben den neuen Attributen hat Google auch die Spezifikation von zwei bestehenden Attributen klarer gefasst. So nennt Google nun genauere Anforderungen für die Beschreibung eines Produktes. Diese soll zwischen 500 und 1000 Zeichen liegen (maximal 10.000 Zeichen) und die wichtigsten Eigenschaften des Produkts hervorheben. Google nennt außerdem einige Dinge, die nicht vorkommen sollten, was im Wesentlichen darauf hinausläuft, dass sich die Beschreibung nur auf das Produkt selbst, nicht aber auf den Shop oder andere Produkte beziehen soll.

Konkretisiert wurde außerdem das Attribut Farbe. Dieses soll in Zukunft nur noch die Hauptfarbe und ggf. bis zu zwei Nebenfarben des Produkts enthalten, welche mit Schrägstrichen getrennt werden (Hauptfarbe/Nebenfarbe/Nebenfarbe, also z. B. Rot/Gelb/Grün). Für bestimmte Artikel, bei denen Oberfläche oder Material gleichbedeutend mit der Farbe ist (z. B. Mahagoni, rostfreier Stahl), darf diese Angabe im Attribut Farbe gemacht werden.

Bei den Werten nimmt Google nur noch richtige Farben an, also keine Farbwerte wie #000fff, “W” oder “siehe Bild”. Auch zusammengesetzte Werte wie “RotRosaBlau” will Google nicht mehr sehen. Ich denke, Händler sind hier gut beraten, bei der Benennung nicht zu exotisch zu werden, damit Google die Farben noch erkennen und zuordnen kann.

Weggefallene Attribute

Einige Attribute werden nicht länger unterstützt. Betroffen sind Menge, Merkmal, Hersteller, Genre, Sonderposten, Jahr, Autor und Ausgabe.

Terminliches

Die neuen Spezifikationen gelten ab dem 15. Juli, so dass Händlern noch zwei Monate Zeit für eventuelle Umbauten an ihren Feeds bleiben. Konten, die von der Pflicht zur eindeutigen Kennzeichnung ausgenommen sind, haben hierzulande sogar bis zum 16. Septemter Zeit, das Attribut Kennzeichnung existiert einzubauen.

Fazit

Die meisten Händler dürften nach der Überprüfung ihrer Feeds feststellen, dass keine Änderungen notwendig sind. Für einige bieten sich neue Chancen, insbesondere im Hinblick auf die gestiegene Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Grundpreisen und Effizienzsiegeln sowie die Möglichkeit, gefahrlos einzelne, nicht jugendfreie Produkte zu bewerben.

Aufwändige Umbauten sollten die neuen Richtlinien eigentlich nirgends erfordern. Die hochauflösenderen Bilder mag nicht jeder Händler zur Hand haben, aber solange Google das als Empfehlung formuliert sehe ich hier kein Problem. Insofern kann ich die neuen Spezifikationen nur begrüßen: Neue Möglichkeiten, wenig Aufwand, viel Zeit zur Umsetzung.

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Martin Röttgerding

Martin Röttgerding ist Head of SEA in der Online-Marketing-Agentur Bloofusion und schreibt schwerpunktmäßig über Google Ads im Bloofusion-Blog und hin und wieder in seinem SEA-Profi-Blog PPC Epiphany.

Martin Röttgerding ist auf LinkedIn zu finden.

3 Kommentare zu “Neue Feed-Spezifikationen für Google Shopping”

  1. Avatar-Foto Andreas Becker

    Hersteller fliegt raus? Woher nehmt Ihr die Info? Oder ist das was anderes als Marke (brand) ?

  2. Avatar-Foto Martin

    Die Information steht beispielsweise bei der Übersicht der Attributsanforderungen ganz unten. Und ja, Hersteller und Marke sind verschiedene Dinge. Beispiel: Zur Marke “Milka” gehört der Hersteller “Kraft Foods”

  3. Avatar-Foto Elvir Hamza Thomas Lohrum GbR

    Ja! Da können wir nicht mitmischen!
    “Für die meisten Produkte müssen Händler eine EAN, MPN oder Marke angeben, oftmals sind zwei dieser drei Angaben gefordert. Das stellt Händler hin und wieder vor Probleme, wenn Produkte keine EAN und MPN aufweisen – etwa, weil sie selbst hergestellt sind. Ganz konkret nennt Google hier vom Händler selbst gebündelte Produkte. Wer beispielsweise Laufschuhe und Laufsocken zusammen anbietet, kann die Kombination nun als Produkt ohne existierende Kennzeichnung einstellen.”
    Wir vertreiben gebrauchte Ersatzteile für Haushaltsgeräte, bei einigen Hausgeräte Herstellern schon sehr knapp mit EAN, MPN umgehen!
    Deshalb werden wir wohl immer in zweiter oder dritter Reihe stehen!

    Gruss Tom

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