Mittwoch 4. August 2010 von Martin
Die nächste große Ankündigung zu Google AdWords kam heute Morgen herein: Am 14. September treten neue AdWords-Markenrichtlinien für Europa in Kraft. Dann wird es möglich sein, auch fremde Markenbegriffe als Keywords einzubuchen und dafür Werbung zu schalten. Bisher ist das nur möglich, wenn der Inhaber einer Marke diese noch nicht beansprucht hat oder aber seine ausdrückliche Zustimmung zu deren Verwendung durch einen Werbetreibenden gegeben hat.
Keine Änderung ergibt sich bei der Verwendung von Markenbegriffen in Anzeigentexten. Hierfür ist weiterhin die Zustimmung des Markeninhabers notwendig.
Konsequenzen für Werbetreibende
Werbetreibende, die bisher nicht auf Markenbegriffe bieten konnten, können das ab dem 14.9. tun. Dadurch haben sie potenziell Zugriff auf Kunden, die sie vorher nicht erreichen konnten – insbesondere mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft eine spannende Sache. Bestehende Kampagnen sollten daher um die entsprechenden Keywords ergänzt werden.
Nachtrag: Wie Christoph in den Kommentaren anmerkt, ist die neue Regelung für Werbetreibende jedoch kein Freibrief, da diese dennoch eine Markenrechtsverletzung begehen können, wenn sie mit ihrer Anzeige den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören. Hier besteht einerseits die Möglichkeit, dass sich Markeninhaber bei Google beschweren, um die betreffenden Anzeigen entfernen zu lassen. Die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen, bleibt davon jedoch unberührt. Mehr dazu im AdWords Hilfeforum…
Konsequenzen für Markeninhaber
Für die Inhaber der Marken, aber auch für Werbetreibende, die vorher eine explizite Freigabe für Markenbegriffe hatten, bedeutet die Neuerung in vielen Fällen mehr Wettbewerb und dadurch auch höhere Klickpreise.
Dennoch behalten Markeninhaber einen wichtigen Vorteil auf ihrer Seite: Sie können weiterhin exklusiv festlegen, wer ihre Markenbegriffe in Anzeigentexten verwenden darf. Dadurch können sie nicht nur relevantere Anzeigen mit höheren Klickraten schalten, sondern auch noch Kostenvorteile gegenüber anderen Werbetreibenden erlangen. Der Grund hierfür liegt im AdWords-Qualitätsfaktor, der hauptsächlich von der Klickrate einer Anzeige abhängt. Der Qualitätsfaktor spielt bei der Vergabe der Anzeigenplätze und der Berechnung der Klickpreise eine Rolle. Vereinfacht ausgedrückt sinkt der Klickpreis für eine bestimmte Position, wenn der Qualitätsfaktor steigt. Da die Markeninhaber also passendere Anzeigen schalten können, erreichen sie auch höhere Qualitätsfaktoren, welche ihnen Kostenvorteile gegenüber anderen Werbetreibenden verschaffen.
Für Markeninhaber bedeutet das also mehr Wettbewerb, aber sie behalten immerhin einen Vorsprung vor nicht autorisierten Werbetreibenden.
Für uns als Agentur bedeutet das nun, dass wir unsere Kunden durchgehen und für jeden prüfen, welche Konsequenzen die Änderung haben wird. In vielen Fällen werden unsere Kunden davon profitieren, so dass erst mal eine Menge Arbeit auf uns zukommt. Deshalb bin ich ganz dankbar dafür, dass die neuen Markenrichtlinien erst in sechs Wochen in Kraft treten…